Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat. D.h. für Streitigkeiten die sich aus der allgemeinen Verwaltungstätigkeit des Staates ergeben.
Auf diesen Artikel verweisen: Gericht/Gerichtsbarkeit/Gerichtszweige/Rechtswege * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit