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Verwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtsbarkeit
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat. D.h. für Streitigkeiten die sich aus der allgemeinen Verwaltungstätigkeit des Staates ergeben.

Auf diesen Artikel verweisen: Gericht/Gerichtsbarkeit/Gerichtszweige/Rechtswege * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit

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