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Verwaltungsgrundsätze
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Dies sind die Grundsätze die das deutsche Verwaltungsrecht bestimmen. Die Herkunft dieser Grundsätze ist unterschiedlich, zum Teil handelt es sich um Gesetze, zum Teil um Rechtsfortbildung und Gewohnheitsrecht (Mauer, § 4 IV).

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Auf diesen Artikel verweisen: Verhältnismäßigkeit/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verwaltungsrecht Werbung: