logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Völkercourtoisie/Völkersitte/comitas gentium
(recht.voelker)
    

Mit Völkercourtoisie (= Völkersitte = comitas gentium) bezeichnet man bei zwischenstaatlichen Beziehungen Verhaltensstandards, die nicht vorgeschrieben sind, aber in der Regel beachtet werden. Dazu gehören z.B. die Regeln über bestimmte diplomatische Zeremonielle.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung