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Vorsätzliches Begehungsdelikt, Aufbau
(recht.straf.at und recht.technik.studium)
    

Aufbau nach dem in der Wissenschaft und Lehre vorherrschenden teleologischen System

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Handlung
      2. Erfolg
      3. Kausalität zwischen Handlung und Erfolg
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Mindestens Wissentlichkeit bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale
      2. Absicht, soweit vom Delikt gefordert (z.B. bei § 242 StGB)
  2. Rechtswidrigkeit
    • Fehlen von Rechtfertigungsgründen:
      1. Notwehr
      2. Rechtfertigender Notstand
  3. Schuld
    1. Schuldfähigkeit (§§ 19 - 21 StGB)
    2. Vorsatz-Schuldvorwurf als Schuldform (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum)
    3. Unrechtsbewußtsein als sonstiges Schuldelement (Verbotsirrtum)
    4. Fehlen von Entschuldigungsgründen
  4. Strafzumessungsregeln
    • z.B. Regelbeispiele nach § 243 StGB, und ggf. Vorsatz bezügl. des Regelbeispiels

Auf diesen Artikel verweisen: Aufbauschemata Strafrecht * vorsätzliche Begehung, Tatbestandsaufbau

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