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Vorsätzliches Begehungsdelikt
(recht.straf.at und recht.technik.studium)
    

Aufbau nach dem neoklassischen System

  1. Tatbestand
    1. Handlung
    2. Erfolg
    3. Kausalität zwischen Handlung und Erfolg
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Fehlen von Rechtfertigungsgründen:
    1. Notwehr
    2. Rechtfertigender Notstand
  4. Schuld
    1. Schuldfähigkeit (§§ 19 - 21 StGB)
    2. Vorsatz als Schuldform
    3. Unrechtsbewußtsein als sonstiges Schuldelemente (Verbotsirrtum)
    4. Fehlen von Entschuldigungsgründen

Auf diesen Artikel verweisen: Aufbauschemata Strafrecht * vorsätzliche Begehung, Tatbestandsaufbau

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