slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Webdesigner
(it.recht)
    

Das BSG hat entschieden, dass Webdesigner einen Anspruch auf Versicherung in der staatlich subventionierten Künstlersozialkasse haben.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: