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Wiener Erklärung
(it.recht)
    

Mit Wiener Erklärung werden folgende zehn Thesen zur Informationsfreiheit einer Gruppe österreichischer Wissenschaftlicher bezeichnet (Quelle mit Unterzeichnern: http://www.chaoscontrol.at/we.htm):

Wiener Erklärung: 10 Thesen zur Informationsfreiheit

Wissen ist für die Gesellschaft und deren soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung. Heute wird Wissen in immer größerem Ausmaß in digitaler Form gespeichert. Die rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für den Zugang zum digitalen Wissen sind jedoch in vielen Bereichen noch nicht zufrieden stellend an die technischen Entwicklungen angepasst, sodass der Wissenstransfer ineffizient und selektiv erfolgt. Die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Gewährung des bestmöglichen Zugangs zu Informationen und Wissen sollen durch die folgenden 10 Thesen zur Informationsfreiheit verdeutlicht werden:

1. Digitalisierung und Vernetzung erlauben im Hinblick auf den Zugang zu Informationen Erleichterungen, die historisch einzigartig sind. Alles wird potentiell zugänglich, kopierbar, veränderbar. Damit wird eine Informationsverarbeitung in bisher unbekannter Weise möglich und ein großer Fortschritt in der Zugänglichkeit von Wissen realisierbar.

2. Die Chancen, die mit dieser Entwicklung einhergehen, stehen nur jenen offen, die die notwendigen Kulturtechniken besitzen und beherrschen. Die Garantie eines Zugangs zur erforderlichen technischen Infrastruktur und Ausbildung muss daher Ziel jeder Bildungspolitik sein.

3. Bei der Verbreitung von Informationen sind die Interessen von UrheberInnen, VerwerterInnen sowie der Allgemeinheit durch die Rechtsordnung in ein gerechtes und ökonomisch sinnvolles Gleichgewicht zu bringen. Die Rechtsordnung ist hierzu das Instrument der Wahl. Das Recht hat Vorrang zu genießen vor technisch bedingten Tatsachen, die von beherrschenden Marktteilnehmern geschaffen werden.

4. Freie Werknutzungen beschränken die Verwertungsrechte der UrheberInnen auch ohne deren Zustimmung im Interesse der Allgemeinheit. Sie haben sich als Instrument des Interessenausgleichs bewährt und sind vor ihrer Schwächung und Beseitigung durch technische Maßnahmen und deren rechtlichen Schutz zu bewahren.

5. Freie Werknutzungen sind eine elementare Bedingung gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritts. Die freie Verfügbarkeit von Informationen zu Zwecken der Forschung, Lehre und Bildung ist daher in größtmöglichem Ausmaß zu garantieren. Das Urheberrecht ist diesbezüglich reformbedürftig.

6. Das Urheberrecht steht überwiegend in einer historischen Tradition geistiger Strömungen des 19. und 20. Jahrhunderts. Es ist rechtswissenschaftlich, sozialwissenschaftlich und rechtspolitisch darauf zu überprüfen, ob das Urheberrecht das Gleichgewicht zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen sowie der Allgemeinheit weiterhin in gebotener Weise garantiert.

7. UrheberInnen haben heute die Gelegenheit, ihre Werke über digitale Netze einfach zugänglich zu machen. Über die urheberrechtlichen Grundlagen dieses Zugänglichmachens sind UrheberInnen unter besonderer Berücksichtigung von der Informationsfreiheit förderlichen Regelsystemen wie Open-Content-Lizenzen oder Open-Access-Initiativen neutral zu informieren. Das ist Aufgabe von Wissenschaft und Politik. Es ist Aufgabe der UrheberInnen, diese Möglichkeiten zu nutzen.

8. ForscherInnen sind als Vorbilder im Umgang mit freiem Wissen gefordert. Wissenschaftsinstitutionen sollen ihren ForscherInnen empfehlen, insbesondere staatlich finanzierte Forschungsergebnisse leicht und unentgeltlich zugänglich zu machen. Zugleich ist es Aufgabe des Staates, die eventuell daraus entstehenden Nachteile zu kompensieren.

9. Der Staat hat Vorbildcharakter im Umgang mit Informationen. Er hat daher den Zugang zu öffentlichen Informationen technisch und rechtlich bestmöglich zu erleichtern. Die Schaffung eines durchsetzbaren Rechts der BürgerInnen auf Zugang zu staatlichen Informationen auf der Basis eines österreichischen bzw. EU-weiten Informationsfreiheitsgesetzes nach internationalem Vorbild sowie die wirksame Kontrolle der Gebarung der staatlichen elektronischen Register und Daten, ist zu thematisieren.

10. Digitalisierung und Vernetzung bringen neue Fragen der Informationssicherheit und der Bewahrung von Information mit sich. Es ist staatliche Aufgabe zu verhindern, dass der fehlende technische Zugang zu Informationen zu einem Verlust von Wissen führt. Für die Bewältigung dieser Aufgabe ist neben der Förderung des Problembewusstseins mittels gezielter Bildungsmaßnahmen, auch die Überarbeitung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel erforderlich.

Als Unterzeichner setzen wir uns dafür ein, dass die Möglichkeiten im Umgang mit digitalem Wissen und Kommunikationsnetzen für Bildung und Wissenschaft optimal genutzt werden können und gleichzeitig faire und ausgewogene Bedingungen für den Informationszugang der Allgemeinheit geschaffenen werden.

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