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Zahlungsunfähigkeit
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Zahlungsunfähig ist der Schuldner, wenn er nicht in der Lage ist die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Insolvenzordnung vermutet eine Zahlungsunfähigkeit wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 InsO).

Ein anderes Indiz für die Zahlungsunfähigkeit liegt bei einer Unterdeckung von 10 % vor, allerdings müssen für die Annahme der Zahlungsunfähigkeit weitere Umstände hinzutreten.

Die Zahlungsunfähigkeit ist eine Voraussetzung der Insolvenz.

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Auf diesen Artikel verweisen: Insolvenz/insolvent * Eröffnungsgrund, Insolvenz * Falliment Werbung: