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Zentrales Vorsorgeregister
(recht.)
    

"Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte über das Vorhandensein von Vorsorgeverfügungen zu informieren. Dadurch sollen unnötige Betreuungsverfahren effektiv vermieden werden." (Quelle: https://www.vorsorgeregister.de/).

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