slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Zertifikat/Signatur, qualifiziertes Zertifikat/Signatur
(it.recht)
    

Inhalt
             1. Grundlagen
             2. Prüfung

1. Grundlagen

Allgemein gesprochen ist ein Zertifikat ein von einem Dritten erstellter Datensatz der unter Verwendung von public-Key-Systemen die Identität des Verwenders beglaubigt.

Nach deutschen Recht ist ein Zertifikat gemäß § 2 Nr. 6 eine elektronische Bescheinigung, die einen Schlüssel einer bestimmten Person zuordnet, und die Identität der Person bestätigt.

Qualifiziert ist das Zertifikat wenn es von einem Zertifizierungsdiensteanbieter augestellt wird, der den Anforderungen des Vetrauensdienstegesetzes entspricht.

2. Prüfung

Die Prüfung eines Zertifikates/einer Signatur erfolgt innerhalb einer Software die die Schlüssel ausliest und abgleicht. Dafür werden die sogenannten Root-Zertifikate benötigt.

Windows => Microsoft Management Console => SnapIt => Zertifikate.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zertifizierungsdiensteanbieter Werbung: