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Zertifikat/qualifiziertes Zertifikat
(it.recht)
    

Allgemein gesprochen ist ein Zertifikat ein von einem Dritten erstellter Datensatz der unter Verwendung von public-Key-Systemen die Identität des Verwenders beglaubigt.

Nach deutschen Recht ist ein Zertifikat gemäß § 2 Nr. 6 eine elektronische Bescheinigung, die einen Schlüssel einer bestimmten Person zuordnet, und die Identität der Person bestätigt.

Qualifiziert ist das Zertifikat wenn es von einem Zertifizierungsdiensteanbieter augestellt wird, der den Anforderungen des SigG entspricht.

Auf diesen Artikel verweisen: Signatur/Elektronische Signatur * Zertifizierungsdiensteanbieter

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