| |
Der Begriff "zurückweisen" oder "zurückgewiesen" wird gebraucht, wenn einem Antrag aus materiellen Gründen nicht stattgegeben werden soll. Der Begriff "abweisen" oder "abgewiesen" wird gebraucht wenn einer Klage von einem Gericht nicht stattgegeben werden soll.
Der Begriff "verwerfen" wird benutzt, wenn einem Antrag aus formellen Gründen, d.h. wegen Unzulässigkeit, nicht stattgegeben werden soll.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
| |