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Zuschlagsbeschluss
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Mit Zuschlagsbeschluss wird im Rahmen der Zwangsversteigerung der Beschluss bezeichnet, mit dem das zu vesteigernde Objekt dem Höchstbietenden zugesprochen (= zugeschlagen) wird.

Der Zuschlagsbeschluss ist gemäß § 93 ZVG zugleich Vollstreckungstitel.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vollstreckungstitel * Zuschlagsbeschwerde Werbung: