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Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Zuständigkeit meint die Zuordnung einer bestimmten Behörde, eines bestimmten Gerichts zu einer bestimmten Aufgabe.

Man unterscheidet dabei zwischen

Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsprivatrecht * Amtshilfe

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