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Zwangmittel/Ordnungsmittel, Zivilrecht
(recht.zivil)
    

Inhalt
             1. Verjährung Zwangsgelder

Das Zivilrecht sieht Zwangsmittel im FamFG (§ 35) und in der ZPO (§ 888) und Ordnungsmittel in der ZPO (§ 890) vor .

Zuden Zwangsmitteln gehören Zwangsgeld und Zwangshaft.

1. Verjährung Zwangsgelder

BayObLG Beschluss v. 11.11.1999 Az. 2Z BR 157/99:

"Der Einwand der Vollstreckungsverjährung greift nicht durch. Art. 9 EGStGB sieht nämlich eine Vollstreckungsverjährung nur bei Ordnungsmitteln, nicht aber bei Zwangsgeldern vor (vgl. Stein/Jonas/Brehm ZPO 21. Aufl. § 888 Rn. 34 und § 890 Rn. 50)."

Vgl. auch Keidel FamFG § 35 Rn. 27f.

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