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Zweikammersystem
(recht.oeffentlich.staat)
    

Das Zweikammersystem ist eine Verfassungsform, in dem die gesetzgebende Gewalt auf zwei verschiedene Organe (Kammern) aufgeteilt ist. Meistens ist im Zweikammersystem eine Kammer demokratisch gewählt während die andere Kammer mit Vertretern bestimmter Interessen besetzt wird (z.B. Ländervertreter wie in Deutschland oder Adel wie [noch] in England [siehe unter Oberhaus).

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