logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Zweitlöschungsbewilligung
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Zweitlöschungsbewilligung wird im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Grunschuld- oder Hypothekenbriefes die Löschungsbewilligung der ursprünglichen Gläubigerin des Hypothekenbriefes bezeichnet.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung