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Abjudikation/Aberkennung
(recht.allgemein.latein)
    

Von Abjudikation (= Aberkennung) spricht man, wenn einer Person ein subjektives Recht verlustigt geht/abgesprochen wird.

Beispiel: T lässt sich seine Doktorarbeit von einem Dritten schreiben und täuscht damit erfolgreich seinen Doktorvater. Jahre nach der Verleihung wird dies bekannt. Es kommt daher zu einer Abjudikation der Doktorwürde.

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