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20.10.05&Anonym&alles da nur das nicht 20.10.05&B.O.B kiel&Das Abstraktionsprinzip beruht auf dem Trennungsprinzip und besagt, dass Kausalgesch�ft und abstraktes Gesch�ft in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabh�ngig sind. Das Trennungsprinzip besagt, dass Verpflichtungsgesch�ft und Verf�gungsgesch�ft voneinander zu trennen sind. 21.10.05&info&Nur dem Link folgen, dann kommt die Erl�uterung der beiden Prinzipien. 28.01.06&Arne Galetzki&GRUND f�r die Einf�hrung des in dieser Form im deutschen Recht existierenden Abstraktionsprinzips ist die EINDEUTIGE ZURECHNUNG SACHENRECHTLICHER BERECHTIGUNGEN. Dadurchwird die RECHTSSICHERHEIT UND -KLARHEIT gew�hrleistet und ein optimaler VERKEHRSSCHUTZ garantiert.