Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten28.01.06 Arne Galetzki: | GRUND für die Einführung des in dieser Form im deutschen Recht existierenden Abstraktionsprinzips ist die EINDEUTIGE ZURECHNUNG SACHENRECHTLICHER BERECHTIGUNGEN. Dadurchwird die RECHTSSICHERHEIT UND -KLARHEIT gewährleistet und ein optimaler VERKEHRSSCHUTZ garantiert.
| 21.10.05 info: | Nur dem Link folgen, dann kommt die Erläuterung der beiden Prinzipien.
| 20.10.05 B.O.B kiel: | Das Abstraktionsprinzip beruht auf dem Trennungsprinzip und besagt, dass Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig sind. Das Trennungsprinzip besagt, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft voneinander zu trennen sind.
| 20.10.05 Anonym: | alles da nur das nicht
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