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Abtretungsvertrag, § 398 BGB Muster
(recht.zivil.materiell.muster)
    

Mit Abtretungsvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, mit dem ein Recht abgetreten (§ 398 BGB) wird.

essentialia negotii (rechtlicher Hinweis)

  1. Abtretender (Zedent)
  2. Abtretungsempfänger (Zessionar)
  3. betroffen Forderungen, genaue Bezeichnung erforderlich

Abtretungsvertrag

ich

Herr Betram G. Füllhorngasse 01050 Bräsig - Zedent -

trete an

Herrn Guntram Z, Kalmücken-Gasse 10 01050 Bräsig - Zessionar -

Meine Rückzahlungsforderung aus dem Darlehensvertrag mit Frau Berta B, Auerochsenallee 89350 Mürbig vom 10.1.2011 i.H.v. 5.000,-

ab.


Bräsig den10.11.2011 Unterschriften G und Z.
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Auf diesen Artikel verweisen: deed (of cession) * Abtretung/Zession Werbung: