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Mit Abtretungsvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, mit dem ein Recht abgetreten (§ 398 BGB) wird.
essentialia negotii (rechtlicher Hinweis)
- Abtretender (Zedent)
- Abtretungsempfänger (Zessionar)
- betroffen Forderungen, genaue Bezeichnung erforderlich
Abtretungsvertrag
ich
Herr Betram G. Füllhorngasse 01050 Bräsig - Zedent -
trete an
Herrn Guntram Z, Kalmücken-Gasse 10 01050 Bräsig - Zessionar -
Meine Rückzahlungsforderung aus dem Darlehensvertrag mit Frau Berta B, Auerochsenallee 89350 Mürbig vom 10.1.2011 i.H.v. 5.000,-
ab.
Bräsig den10.11.2011 Unterschriften G und Z.
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