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Abweisung a limine (litis)
(recht.allgemein.prozess und recht.oeffentlich.verfassungsprozess)
    

Allgemein wird mit Abweisung a limine (lat.) eine Abweisung von Ersuchen ohne weitere Prüfung bezeichnet.

Das BVerfG kann gemäß § 24 BVerfGG unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge durch Beschluss abweisen, sog. Abweisung a limine.

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