slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Achsenmächte
(recht.geschichte.20.4 und recht.geschichte.20.5)
    

Als Achsenmächte wurden im 2. Weltkrieg die seit dem Dreimächtepakt verbündeten Länder: Deutschland, Italien und Japan bezeichnet. Man spricht insoweit auch von der Achse Berlin-Rom-Tokio.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: