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Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

06.03.05 info: Danke. Das ist richtig. Der Artikel war insoweit falsch.
06.03.05 T.R.A._4_T.C.C.: der admin-c ist zwar bevollmächtigter des domaininhabers und kann gegenüber der denic alle die domain betreffenden angelegenheiten entscheiden. an der domain materiell berechtigter ist aber allein der domaininhaber. der admin-c eintrag hat damit nichts mit einem \"eigentumsnachweis\" bzgl. der domain zu tun. eigentümer bleibt allein der \"domaininhaber\".