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vwpr:250: Verwaltungsprozessrecht Was spricht im Verwaltungsprozessrecht gegen eine Anerkenntnis durch eine der Parteien?
Was spricht im Verwaltungsprozessrecht gegen eine Anerkenntnis durch eine der Parteien?
Da im Verwaltungsprozessrecht die Dispositionsmaxime gilt und eine Anerkenntnis den gesamten Streitgegenstand umfasst, ist ungeachtet des Amtsermittlungsgrundsatzes auch im Verwaltungsprozessrecht über § 173 VwGO entsprechend der Regelung im Zivilprozess eine Anerkenntnis mit entsprechendem Anerkenntnisurteil möglich.