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Der Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin bis in Höhe eines Betrages von 3.412,- nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.2.2007 die Zwangsvollstreckung in die Lebensversicherung bei der Allfinanz AG, 64501 Hannover, Versicherungsscheinnr. 345 100 122 12, zu dulden.