Datei: anfechtungtaeuschungdrohung wird geändert
bgbat:960: BGB allgemeiner Teil Ist eine Willenserklärung gültig, wenn wenn jemand durch eine arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe dieser Willenserklärung gebracht worden ist?
Wird jemand durch eine arglistige Täuschung oder eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserkärung bestimmt, ist diese Erklärung grundsätzlich wirksam, er kann sie aber gemäß § 123 BGB anfechten.
Voraussetzungen:
Für Drohung oder Täuschung durch einen Dritten siehe dort.