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stpr:50: Strafprozessrecht Wann spricht man von Angeklagtem, Beschuldigtem und Angeschuldigtem?
Wann spricht man von Angeklagtem, Beschuldigtem und Angeschuldigtem?
Beschuldigter ist jemand, gegen den ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei betrieben wird. Angeschuldigter ist jemand, gegen den die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben hat (§ 157 Hs. 1 StPO). Angeklagter ist jemand, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 Hs. 2 StPO).