lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Artikel
Diskussion (0)
Datei: bghXIIZB592-11 wird geändert
Kode:
Datei:
recht.zivil.formell.prozess.versaeumnis
BGH Beschl. v. 13.06.2012 Az. XII ZB 592/11
Fundstelle
:
Amtliche Leitsätze
:
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Fortführung des Senat, NJW-RR 2010, 1297 = FamRZ 2010, 1425).
Urteilsersetzende Beschlüsse in Ehesachen und Familienstreitsachen sind gemäß § 113 I 2 FamFG i. V. mit § 311 II ZPO durch das Verlesen der Beschlussformel oder durch die Bezugnahme auf die Beschlussformel zu verkünden; der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann in diesen Fällen nach § 113 I 2 FamFG i. V. mit §§ 165 S. 1, 160 III Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden.