Das BGBl. ist eine Publikation in dem der Bund
erlassene Rechtsvorschriften veröffentlicht. Dabei ist das BGBl. in drei
Teile aufgeteilt. Teil I enthält Rechtsnormen des Bundes. Teil II enthält
Rechtsnormen des Bundes mit völkerrechtlichem Bezug, z.b. solche die gemäß
Art. 59 Abs. GG völkerrechtliche Verträge umsetzten,
oder die Umsetzung von EU-Richtlinien.
Das BGBl. enthält für den Zweifelsfall den für die Auslegung maßgeblichen Text, d.h. Abweichungen in
den von privaten Verlagen herausgegebenen Gesetzestexten sind
unbeachtlich.
In den Bibliotheken von Gerichten oder Universitäten, ggf. der
juristischen Fachbibliothek sollte ein BGBl. zu finden sein. Auch im
Internet gibt es kostenlos zugängliche Archive.