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Darlehensvertrag nach § 488 BGB (rechtlicher Hinweis):
Essentiala negotii:
Darlehensvertrag Herr Betram G. Füllhorngasse 01050 Bräsig - Darlehensgeber - verpflichtet sich gegenüber Frau Berta B, Auerochsenallee 89350 Mürbig - Darlehensnehmerin - Zur Übergabe eines Darlehensbetrages in Höhe von 5.000,- zu einem Zinsbetrag von 3 %. Bräsig den 10.1.2011 Unterschriften von G und B
Herr Betram G. Füllhorngasse 01050 Bräsig - Darlehensgeber -
verpflichtet sich gegenüber
Frau Berta B, Auerochsenallee 89350 Mürbig - Darlehensnehmerin -
Zur Übergabe eines Darlehensbetrages in Höhe von 5.000,- zu einem Zinsbetrag von 3 %.
Aus diesem Vertrag hat die B einen sofort fälligen Anspruch auf Auszahlung von 5.000,-. G hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Darlehensbertrages i.H.v. 5.000,- nach Kündigung (§ 488 Abs. 3 BGB) und einen Anspruch auf die jährliche Zahlung von 3 % Zinsen (= 150,-/Jahr). Diese werden erstmals ein Jahr nach Auszahlung, spätestens aber mit Kündigung des Darlehens fällig.