De lege ferenda (lat.) ist die Bezeichnung für "vom Standpunkt des zukünftigen Rechts".
Wird in der Regel dann verwandt, wenn ein Autor Vorschläge
für Rechtsänderungen hat. Z.B.: "De lege ferenda wäre ein Einbeziehung
der hier genannten Fälle in das Gesetz wünschenwert."
Gegenbegriff de lege lata.