Mit Doktor wird ein von der Universität verliehener akademischer Grad bezeichnet.
Der Dr-Titel wird oft mit einem Zusatz geführt, der das Fachgebiet angibt auf dem der Inhaber promoviert hat, z.B.:
- Dr. jur. = Rechtswissenschaft
- Dr. med. = Medizin
- Dr. rer. pol. = Politikwissenschaft
Wird der Titel ehrenhalber verliehen, wird er im Namen mit "Dr. h.c." (honoris causa) oder "Dr. e.H." (ehrenhalber) geführt.
Für weitere Fragen siehe unter akademischer Grad.