Als Gebotsnormen werden Normen bezeichnet, die eine Handlungspflicht statuieren (z.B. § 323c StGB das Gebot in Notfällen Hilfe zu leisten), während Verbotsnomen eine Unterlassungspflicht statuieren (z.B § 223 StGB das Verbot einen Anderen zu verletzen).
Sowohl Gebots- als auch Verbotsnormen können im Falle der Mißachtung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen, wie Ordnungsgeld, Strafen etc.