Datei: gewerberecht wird geändert
vwbt:640: allgemeines Verwaltungsrecht Wie kann man das Gewerberecht einteilen? Geben Sie Beispiele!
Wie kann man das Gewerberecht einteilen? Geben Sie Beispiele!
Mit Gewerberecht, wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das die Ausübung von Gewerbe regelt. Man unterscheidet dabei zwischen dem personenbezogenen Gewerberecht (GewO, HandwerksO, GastG) und dem anlagenbezogenen Gewerberecht (z.B. BImschG, AnlageVO und AtomG).