Mit Hakenlastversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die für Schäden an Frachtgut eintritt, das einem "Haken" transportiert wird. Die Hakenlastversicherung umfasst auch Schäden an abgeschleppten Fahrzeugen die von der Kfz-Haftpflicht nicht umfasst sind.
Die Hakenlastversicherung kann aber im Unterschied zur Kfz-Haftplichtversicherung nicht direkt durch den Geschädigten in Anspruch genommen werden (BGH v. 11.7.1978 NJW 1978, 2502, 2504).