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Mit Justizsyllogismus wird das Schlussverfahren der Rechtswissenschaft bezeichnet. Dabei wird aus zwei Prämissen auf das Ergebnis geschlossen.
Beispiel: Obersatz: Eine Sache die nicht im Eigentum des Täters steht ist fremd. Untersatz: Der Opel Ascona gehörte dem Freund des Täters. Schlusssatz: Das Fahrzeug war für den Täter eine fremde Sache.
Beispiel: Obersatz: S1 (Nicht im Tätereigentum) - P1 (fremd) Untersatz: S2 (Opel Ascona) - P2 (Fremdeigentum) Schlusssatz: S2 (Opel Ascona) - P1 (fremd)