Datei: lohnsteuerklasseunterhalt wird geändert
"Daher kann unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete ohne erkennbaren Grund sein Nettoeinkommen dadurch vermindert, dass er eine ihm ungünstige Steuerklasse wählt." (OLG Köln Beschl. v. 16.09.2011 Az. 4 WF 166/11)