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agvw:40: Verwaltungrecht allgemeiner Teil Wodurch sind die mittelbare/unmittelbare Staatsverwaltung gekennzeichnet?
Wodurch sind die mittelbare/unmittelbare Staatsverwaltung gekennzeichnet?
Von unmittelbarer Staatsverwaltung spricht man, wenn die Verwaltungsorganisation durch den zuständigen Staat (d.h. Bund oder Länder) eingerichtet und unterhalten wird. Dabei unterscheidet man zwischen
Von mittelbarer Staatsverwaltung spricht man, wenn Verwaltungsaufgaben durch rechtlich verselbständige Verwaltungsträger durchgeführt werden. Z.B. durch Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Beliehene.