Datei: modifizierterzugewinnausgleich wird geändert
Von modifizierter Zugewinngemeinschaft spricht man, wenn der gesetzliche Zugewinnausgleich im Ehevertrag nicht völlig ausgeschlossen aber an die Bedürfnisse der Parteien angepasst wird.
In der Regel wird im Rahmen der modifizierten Zugewinngemeinschaft ein bestimmter Gegenstand aus dem Zugewinn herausgenommen. Dabei ist zu berückischtigen: