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strat:660: Strafrecht allgemeiner Teil Aus welcher Sicht ist die Erforderlichkeit der Notstandshandlung zu beurteilen?
Aus welcher Sicht ist die Erforderlichkeit der Notstandshandlung zu beurteilen?
Die Erforderlichkeit der Notstandshandlung ist unter Berücksichtigung aller ex ante erkennbaren Umstände aus Sicht eines objektiven und sachkundigen Beobachters zu beurteilen.