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strat:360: Strafrecht allgemeiner Teil In welchen Fallgruppen ist die objektive Zurechenbarkeit zu verneinen?
In welchen Fallgruppen ist die objektive Zurechenbarkeit zu verneinen?
Die objektive Zurechnung wird insbesondere verneint:
Beispiel: A schickt den B bei Gewitter in den Wald, in der Hoffnung B möge vom Blitz getroffen werden. Wird B vom Blitz getroffen hat A sich nicht strafbar gemacht, da zum einen der Erfolgseintritt ausserhalb seines Beherrschungsvermögens liegt, und B andererseits sich eigenverantwortlich selbstgefährdet hat.