Datei: polizeiundordnungsrvollstreckung wird geändert
vwbt:305: allgemeines Verwaltungsrecht Nach welchen Vorschriften richtet sich in Hessen die Vollstreckung, wenn die Polizei- oder Ordnungsbehörden handeln? Auf welcher Grundlage werden die Kosten erhoben und wer erhebt sie für Maßnahmen der Polizei?
Nach welchen Vorschriften richtet sich in Hessen die Vollstreckung, wenn die Polizei- oder Ordnungsbehörden handeln? Auf welcher Grundlage werden die Kosten erhoben und wer erhebt sie für Maßnahmen der Polizei?
Handeln die Polizei und Ordnungsbehörden richtet sich die Vollstreckung in Hessen nicht nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz sondern nach den §§ 47 ff im Abschnitt vierten Abschnitt Zwang der HSOG.
Die der Polizei entstandenen Kosten werden in Hessen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 HPolOrgVO vom Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung erhoben.