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Mit Prozessbeschäftigung bezeichnet man die Einstellung eines Arbeitnehmers zwischen dem Auslaufen der Kündigungsfrist und der Rechtskraft der Entscheidung. Die Prozessbeschäftigung ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der zur Wirksamkeit der Befristung gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform bedarf. Wird die Form nicht eingehalten kommt gemäß § 16 TzBfG ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Arbeitsverhältnis zustande.