Datei: prozesszinsen wird geändert
zpoag:70: Zivilprozess Einführung 1/7 Ist eine Geldschuld nach Rechtshängigkeit zu verzinsen, wenn sie fällig ist, die weiteren Verzugsvoraussetzungen aber nicht vorliegen?
Ist eine Geldschuld nach Rechtshängigkeit zu verzinsen, wenn sie fällig ist, die weiteren Verzugsvoraussetzungen aber nicht vorliegen?
Mit Prozesszinsen werden die Zinsen bezeichnet, die auf eine Geldschuld während der Rechtshängigkeit zu zahlen sind (§ 291 BGB).
Gemäß § 291 BGB ist Vorausetzung für das Anfallen von Prozesszinsen, der Eintritt der Rechtshängigkeit und die Fälligkeit der Forderung. Auf das Vorliegen der weiteren Verzugsvoraussetzungen kommt es nicht an.