Mit Rekurs wird im österreichischen Recht ein Rechtsmittel gegen Gerichts-/Verwaltungsentscheidungen bezeichnet. Im Recht der Schweiz wird mit Rekurs der Rechtsbehelf gegen Verwaltungsentscheidungen bezeichnet, dies entspricht dem Widerspruch in Deutschland.
Entsprechend wird mit Rekurrentin/Rekurrent der Rechtsmittelführer, d.h. die Person bezeichnet, die das Rechtmittel einlegt. Der Gegner heist Rekursgegner.