Beispiel: Der 18jährige V schließt mit seinem ebenfalls 18jährigen Klassenkameraden K einen günstigen Vertrag, mit welchem V dem K seinen drei Jahre alten VW-Golf für 8.000,- Euro verkauft. In der Folgezeit verlieren K und V aber das Interesse an diesem Geschäft und kümmern sich nicht mehr darum. Kann der Vater des K, der hoffte den Wagen mit Gewinn weiterveräußern zu können, von V aus dem voll wirksamen Vertrag Erfüllung verlangen?
Da der Kaufvertrag nur zwischen V und K Rechte und Pflichten erzeugt, kann der Vater nicht Vertragserfüllung verlangen. Das Recht auf Erfüllung ist relativ und steht nur dem K zu. Hat dieser kein Interesse die Erfüllung einzufordern bleibt der Vertrag unerfüllt.