Von Selbstjustiz spricht man, wenn jemand seine streitigen Rechte nicht mit Hilfe der Gerichte sondern selbst durchsetzt. Der Selbstjustiz bleibt grundsätzlich die rechtliche Anerkennung versagt. Je nach Art der eingesetzten Mittel kommt eine Strafbarkeit ein Frage.
Eine Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist. Siehe dafür unter Notwehr, Notstand und Selbhsthilfe.