Datei: ueberzeugungstaeter wird geändert
Ein Straftäter der aus politischen oder religiösen Gründen bewußt gegen Strafgesetze verstößt. Seit 1933 kennt das Strafgesetz keine spezielle Privilegierung mehr für Überzeugungstäter. Es kommt aber grundsätzlich eine Berücksichtung im Rahmen der allgemeinen Schuldzumessung in Betracht (§ 46 StGB).