Datei: verfestigtelebensgemeinschaft wird geändert
Die Rechtsprechung geht davon, aus dass der Gesetzgeber mit Nr. 2 die Rechtsprechung zur Vorgängernorm übernehmen wollte und nimmt daher eine grobe Unbilligkeit alternativ an:
Auf Mütter nichtehelicher Kinder ist § 1579 Nr. 2 BGB nicht anwendbar (OLG Nürnberg v. 26.8.2010 Az. 10 UF 702/10)