Mit Vergleich bezeichnet man einen Vertrag zwischen zwei sich
streitenden Parteien mit dem der Streit oder eine Ungewissheit im Wege
gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
Ein Vergleich kann sowohl unabhängig von einer Gerichtsverhandlung (außergerichtlicher Vergleich) geschlossen werden als auch im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (Prozessvergleich).